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Durch hoͤchste Entschließung von eben diesem Tage haben Seine Koͤnigliche
Maj est dt die erledigte katholische Pfarrei Bochingen, Dekanats Oberndorf, dem
Caplan Schurer in Bodnegg, Dekanats Ravensburg, gnädigst übertragen.
Am 9. d. M. ist dem von dem Grafen von Erbach-Wartemberg-Roth auf die
katholische Pfarrstelle Kirchberg, Dekanats Biberach, patronatisch ernannten Pfarrer
Angele in Haslach, und
am 12. d. M. der patronatischen Ernennung des Repetenten am theologischen
Seminar zu Schönthal, Friedrich Hochstetter, auf die evangelische Pfarrei Mittel-
fischach, Dekanats Gaildorf, die landesherrliche Bestcktigung ertheilt worden.
Die Uebertragung der erledigten Stelle eines Hauptpostmeisters in Stuttgart
an den bisherigen Oberpostmeister Maier in Tübingen hat unter dem 18. d. M.
die landesherrliche Bestätigung erhalten.
!II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Berleihung eines Einführungs-Patents an den Handelsmann Lagoutte de la croisn aus Jemappes
auf die von ihm dargelegte Methode der Wiederbelebung der Thierkohle durch Wasserdampf.
Da Seine Königliche Majestät vermoge höchster Entschließung vom 8. d. M.
dem Handelsmann Lagoutle de la croix aus Jemappes in Belgien auf die von ihm
dargelegte Methode der Wiederbelebung der Thierkohle durch Anwendung des Was-
serdampfes das nachgesuchte Einführungspatent mit sechsjaähriger Dauer gnäddigst ver-
liehen haben; so wird dieß, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revi-
dirten allgemeinen Gewerbeordnung, bekannt gemacht.
Stuttgart den 12. August 1342. Schlaper.
b) Verfügung, die dießjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstadt betreffend.
In Beziehung auf das bevorstehende landwirthschaftliche Fest in Cannstadt wird
hiemit Folgendes bekannt gemacht: