Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

471 
C. 1. 
Das landwirthschaftliche Fest wird in diesem Jahre Mittwoch den 28. Septem- 
ber auf dem gewöhnlichen Plaße bei Cannstadt gefeiert. 
C. 2. 
Alle württembergischen Landwirthe, Vieh= oder Pferde-Besiter, welche etwas 
Ausgezeichnetes von Pferden, Rindvieh oder sonstigen Hausthieren auszuweisen ver- 
mögen, werden zu Vorführung derselben und zu der ihnen eröffneten Preisbewer- 
bung eingeladen. 
g. 5. 
Hinsichtlich der Preise für die Pferdezucht wird auf die Verordnung vom 31. Ok- 
tober 1856 (Reg. Blatt S. 594 ff.), nach deren näheren Bestimmungen die Preise 
an die Besitzer von Mutterstuten mit Fohlen, welche im laufenden 
Jahre gefallen sind, ausgetheilt werden, und auf die Verordnung vom 11. April 
1839, betreffend die Vertheilung von Preisen an Privat-Beschälhalter (Reg. Blatt 
S. 529 ff.), verwiesen. Unter Beziehung auf die weiteren Vorschriften der gedachten 
Verordnung vom 11. April 1859 wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß 
bei der dießjährigen Preis-Zuerkennung nur die: Leistungen der Privat-Beschälhalter 
in der Beschälperiode des Jahrs 18341 den Maaßstab abgeben. 
Diejenigen Privat-Beschälhalter, welche mit ihren Zuchthengsten bei dem Feste 
erscheinen und sich um Preise bewerben wollen, haben, um ihre Ansprüche gründ- 
lich prüfen zu können, die ihnen zu Gebot stehenden Ausweise den K. Bezirksmtern 
zu übergeben, welche dieselben längstens bis zum 15. September der Landgestüts- 
Commission vorlegen werden. 
« H.z-. , 
Die Preise bei dem dießjaͤhrigen landwirthschaftlichen Feste bestehen neben einer 
silbernen Medaille: 
I. in der Pferdezucht: 
) bei den Mutterstuten: 
a) als Hauptpreise für die drei besten Mutterstuten im Alter von 
5—8 Jahren mit Fohlen: 
in 20—16—12 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.