Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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(Agrikultur-Chemie mit Analpsen der Bodenarten und einer 
Einleitung in die Cameral-Chemie überhaupt, siehe bei den Ratur-Wissenschaften.) 
K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten giebt Stallmeister v. Hermann. 
Musik-Direktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental- 
Musik. 
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von den Zeichnungs- 
lehrern Helwig und Leibniz gemeinschaftlich, Donnerstags von 8—12 Uhr, und 
in zwei weiteren noch zu bestimmenden Stunden geleitet werden. Beide sind zur 
Ertheilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die 
Aufsicht über die öffentlichen Fechtübungen: 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Das Ende der Herbstferien ist auf den 25. Oktober festgesest; den 24. Oktober 
wird die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht wer- 
den, und die Haupt-Vorlesungen werden am 2östen ihren Anfang nehmen. Acht Tage 
später darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1835 (Reg. Blatt vom Jahr 
1835, S. 17) ohne besonderen Grund keine Immatrikulation mehr Statt sinden. 
Zum Zweck für diese hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei 
Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und 
die nèthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 11. August 1842. Hepp. 
C) Des Finanz-Departementé. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff der erhöhten Abgabe von den Hunden. 
Vermöge des Finanzgesehes vom 30. Juni 1842 (Reg. Blatt S. 388) und des. 
revidirten besonderen Gesetzes vom . Juli 1852 (Reg. Blatt S. 413) ist die Abgabe 
von den Hunden auf das Doppelte des bisherigen Betrags, also wieder auf die
	        
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