Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

DT811. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 6. September 1842 
Inhalt. 
Königqgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Derartemente. Versügung, betreffend die Vertilgung der Feldmänse. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Vertilgung der Feldmäuse. 
Um den Verwüstungen zu begegnen, mit welchen die Brachfelder und die be- 
vorstehende Wintersaat von den in ungewöhnlicher Menge vorhandenen Feldmäusen 
bedroht sind, wird mit Erneuerung der durch das General-Rescript vom 22. Decem- 
ber 1301 und durch die Ministerial-Verfügungen vom 25. September 1812 und 
29. August 1822 ertheilten Vorschristen nach höchster Entschließung vom 5. d. M. 
Folgendes verfügt: 
1) Die Bezirks-Polizeiämter werden angewiesen, Vorkehrung zu treffen, daß in 
allen Gemeinde-Bezirken, in welchen die Feldmäuse in ungewöhnlicher Anzahl wahr- 
zunehmen sind, ohne Zeitverlust die wirksamsten Mittel zu gleichzeitiger möglichst 
allgemeiner Vertilgung derselben getroffen werden.
	        
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