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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Samstag den 10. September 1842.
In balt.
Königliche Dekrete. Ordens-Verleihung und Bewilligung zur Annahme cines fremden Ordens. —
Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departemente. Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung des Kostpreises für die
Gefangenen bei den Bezirkssiellen. — Bekanntmachung über das Ergebniß der niederen Dienstprüsung
im Departement der Justiz. — Verfügung, betreffend das Erkenntniß über die Nothwendigkeit der Hal-
tung von Hunden um des Gewerbes oder der Sicherheit willen. Bekanmmachung, betreffend die Er-
richtung einer katholischen Parrei zu Robrdorf. — Verleihung eines Erfindungapatenks an den Mechaniker
Buser auf neue Vorrichtungen und Verbesserungen an Webstüblen. — Verleihung eines Einführungs-
patents an den bLampeufabrikanten Kanser auf eine Einrichtung zu Erzielung eines gleichbleibenden Oel-
standes an Lampen. — Eiberufung zu der Ansiellungerrufung der katholischen Geistlichen für Kirchen-
dienste. — Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme von Schülern in die Thierarzneischule für den näch-
sten Lehrkurs. — Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung einer Fesiungsbau- Direttion in Ulm. — Ver-
fügung, betreffend die Rübenzuckersteuer für dan Betriebssahr 1. September 1812— — Bekanntmachung,
die Verleihung der Civil-Verdienst. Medaille betreffend.
Dienst-Erledigungen.
Widerruflich angestellte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordensd-Verleihung und Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens.
Sein: Königliche Mafestüätr haben nach höchsten Dekreten vom 2. d. M.
an den Vice-Ordenskanzler,
dem Kaufmann Imanuel Trefz in Leipzig, einem gebornen Württemberger,
in Anerkennung der vielfachen und ausgezeichneten Verdienste, welche er sich in den
Feldzügen 1812 und 1815 um das Württembergische Militär erworben hat, das
Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone zu verleihen geruht, und