Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Vermöge höchsten Dekrets vom 1. d. M. haben Höchstdieselben dem Ober- 
amtsgerichts-Aktuar Pfeifer in Böblingen die nachgesuchte Entlassung von seiner 
Stelle zu ertheilen und ihn in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. 
Derselbe hat Rottenburg zu seinem Wohnsibße gewählt. 
Vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. wurde die neu errichtete Stelle 
eines vortragenden Raths bei dem Ministerium des Innern dem seitherigen Mini- 
sterial-Assessor, Regierungsrath Autenrieth, wie auch 
die erledigte Assessorsstelle bei dem evangelischen Consistorium dem Justiz-Mini- 
sterial-Sekretäcr Geyer gnädigst übertragen. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 5. d. M. 
den Grafsen Cäásar v. Beroldingen zum Lieutenant gnädigst ernannt und der 
K. Leibgarde zu Pferd aggregirt. 
Die patronatische Ernennung des Pfarrverwesers Feßer zu Adolzfurth, Deka- 
nats Oehringen, auf die dortige evangelische Pfarrei, ist unter dem 50. v. M., und 
die von dem Grafen v. Erbach= Wartemberg-Roth erfolgte Ernennung des 
Pfarrers Graf in Haidgau, auf die erledigte Pfarrei Mühlhausen, Oberamts und 
Dekanats Waldsee, am 1. d. M. landesherrlich bestähtigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Bekannmachung, betreffend die Erhöhung des Kostpreises für die Gesangenen bei den Bezirksstellen. 
Da man den Kostpreis für die Gefangenen bei den Bezirksstellen, welcher letzt- 
mals durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 1o. Oktober 1840 (Reg. Blatt 
S. 429) auf tägliche 12 kr. festgesebht worden ist, nach dem gegenwärtigen Stand 
der Viktualienpreise vom 1. September 1842 an auf tägliche dreizehen Kreuzer er- 
höhr haben will; so wird solches hiemit zu allgemeiner Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 22. August 1842. 
Prieser. Schlaper. Herdegen.
	        
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