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Sind Hunde, für welche das eine oder das andere vorstehender Merkmale gel-
tend gemacht wird, vermöge ihrer Gartung nicht zu dem vorgegebenen
Zwecke geeignet, so ist, des Zutreffens der übrigen Bedingungen ungeachtet, ihre
Unentbehrlichkeit um des Gewerbes oder der Sicherheit willen nicht anzuerkennen.
Stuttgart den 28. August 1342. Schlaper.
b) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer katholischen Pfarrei zu Rohrdorf.
Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestüt ist in der Ge-
meinde Rohrdorf, Oberamts Horb, unter Aufhebung ihres kirchlichen Verbandes mit
der katholischen Pfarrei Weitingen, eine eigene katholische Pfarrei errichtet worden;
was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 50. August 1847. Schlaper.
()Verleihung eines Erfindungspatents an den Mechaniker Buser auf neue Vorrichtungen und
« Berbesserungen an Webstühlen.
Da Seine Königliche Majestcht durch höchste Entschließung vom 2. d. M.
dem Mechaniker Friedrich Buser zu Calw das nachgesuchte Erfindungspatent auf
die von ihm vorgelegten neuen Vorrichtungen und Verbesserungen an Webstühlen,
welche die Einrichtung des Stuhls zum Betrieb mit der Hand oder Elementarkraft,
eine verbesserte Jacquard-Einrichtung, eine Figur-Einrichtung zu verschiedenen Dessins,
die Wechsellade und einen Regulator am Zeugbaum umfassen, mit sechsjähriger
Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten
Abschnitt der revidirten Gewerbeordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 5. September 1832. Schlaper.
4!) Verleihung eines Einführungspatents an den Lampenfabrikanten Karser auf eine SEinrichtung
zu Erzielung eines gleichbleidenden Oelstandes an Lampen.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom
2. d. M. dem Lampenfabrikanten Philipp Jakob Kapser zu Frankfurt am