Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung, die silberne CivilVerdienstmedaille 
gnädigst zu verleihen geruht. 
Srtattgart den 7. September 1842. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Assessors bei dem Ministec- 
rium des Innern, mit welcher Rang und Gehalt eines Collegialraths verbun- 
den ist, werden aufgefordert, binnen drei Wochen sich bei dem Ministerium des In- 
nern vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte Oberamt Welzheim, welches in der drit- 
ten Besoldungsklasse stehr, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschrift- 
mäßig bei der Regierung des Jartkreises zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte, in der zweiten Besoldungsklasse stehende 
Reoviersörsterstelle zu Schönbronn, Forsiamts Wildberg, haben sich binnen vier 
Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmáßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrstelle in Haberschlacht, Debkanats 
Brackenheim, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. Die Zahl der Kirchengenossen ist 660. Das verwandelte Einkommen der 
Stelle ist zu 600 fl. berechnet. 
Es werden beseßt werden: 
5) die katholische Pfarrei Herrenzimmern, Oberamts und Dekanats Rott- 
weil, wozu 615 Pfarrgenossen gehdren, und welche von eigenen Gütern, Zehenten, 
Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 751fl. gewährt; 
6) die katholische Pfarrei Zell, Oberamts und Dekanats Riedlingen, wozu 
297 Pfarrgenossen gehdren, und welche von einigen Gütern, Zehenten, Besoldungen 
und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 1007 fl. gewährt; und 
7) die katholische Kaplanei in der Stadt Gundelsheim, Oberamts und 
Dekanats Reckarsulm, womit die gewöhnlichen Dienstobliegenheiten eines Kaplans 
verbunden sind, und welche von eigenen Gütern, Besoldungen und gestifteten Ge- 
bühren ein beständiges Einkommen von 677 fl. gewährt. 
Die Bewerber um vorstehende drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen 
vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden.
	        
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