Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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8) An dem Gymnasium in Rottweil wird eine weitere Lehrstelle mit dem 
Normalgehalt von 1000 fl. errichtet werden. Der Professor hat in woͤchentlich 18 
bis 20 Stunden vornemlich Unterricht in der Mathematik und Physik zu ertheilen, 
und nach Umstaͤnden an dem Unterricht in den klassischen oder neueren Sprachen, 
oder aber in der Philosophie, Naturgeschichte 2c. zu übernehmen. Die Bewerber um 
diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen an den K. Studienrath zu wenden 
und in ihren Eingaben die Lehrfächer namhaft zu machen, welche sie neben der 
Mathematik und Physik übernehmen können. 
9) An dem obern Gymnastum in Ehingen soll ein weiterer Professor mit 
dem Gehalt von 1000 fl. angestellt werden. Dem neugufzustellenden Lehrer liegt ob, 
in 13 bis 20 wöchentlichen Stunden im Lateinischen, Griechischen und Hebräischen Unter- 
richt zu geben, einen Theil der Correkturen zu besorgen, auch das eine oder andere wissen- 
schaftliche Fach (Psyhchologie, Logik 2c.) zu übernehmen. Die Bewerber um diese 
Stelle haben sich innerhalb drei Wochen an den K. Studienrath zu wenden und 
insbesondere anzugeben, welche wissenschaftliche Fächer sie vorzüglich übernehmen 
können. 
10) In der Oberamtsstadt Rottenburg wird eine Realschule neu errichtet, 
und mit dem Beginn des nächsten Studienjahrs eröffnet werden. Der künftige Real- 
lehrer hat in wöchentlichen 28 bis 530 Stunden an der Realschule und an der sonn- 
täglichen Handwerkerschule in den verschiedenen Realfächern Unterricht zu ertheilen, 
und bezieht hiefür einen Jahresgehalt von 600 fl. nebst 50 fl. Hausmiethe-Entschädi- 
gung, hat aber auf den Bezug eines Schulgelds keinen Anspruch zu machen. Die 
Bewerber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen bei dem K. Studienrathe 
zu melden. 
11) Mit der durch die Zuruhesehung des Rektors Biber erledigten Stelle eines 
Lehrers der französischen Sprache am Lpceum in Ludwigsburg ist die Ob- 
liegenheit zu 15 bis 16 wöchentlichen Lehrstunden und ein jährlicher Gehalt von 
530 fl. verbunden. Die befähigten Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier 
Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrath zu melden. 
12) Die Bewerber um die erledigte Abtuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte 
Böblingen haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Gerichts- 
hofe in Eßlingen zu melden. #
	        
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