Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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dem K. Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister 
am hiesigen K. Hofe, Obersten v. Rochow, den Friedrichs-Orden zu verleihen 
geruht. 
Auch haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt Hoͤchst-Ihrem Oberst-Kammer- 
herrn und Ersten Adjutanten, General-Lieutenant v. Spibemberg, so wie 
Höchst-Ihrem Adjutanten, Oberst-Lieutenant v. Rüpplin, und 
Höchst-Ihrem Stallmeister, Kammerherrn v. Hügel, die nachgesuchte Erlaubniß 
gnädigst ertheilt, die ihnen von des Königs von Preußen Majestät verliehenen Orden, 
und zwar Ersterem den rothen Adler-Orden erster Classe, lehteren Beiden den rothen 
Adler-Orden dritter Elasse anzunehmen und zu tragen. 
:B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestát haben nach höchstem Dekrete vom 15. d. M. 
Höchst-Ihren Adjutanten, den General-Major, Grafen v. Sontheim, zum Gene- 
ral-Lieutenant ernannt. 
Sodann haben Seine Königliche Mafestát nach höchstem Dekrete von 
demselben Tage Sich bewogen gefunden, den Kriegs-Minister, General-Lieutenant, 
Freiherrn v. Hügel, auf sein deßfalls unter Beziehung auf seine leidende Gesund= 
heit an Höchstdieselben gerichtetes Gesuch, von der ihm bisher anvertrauten Ver- 
waltung des Kriegs-Ministerium in Gnaden zu entheben und in den Ruhestand zu 
versetzen. 
An seine Stelle haben Hoͤchstdieselben vermoͤge Entschließung vom gleichen 
Tage Hoͤchst-Ihren Adjutanten, den General-Lieutenant, Grafen v. Sontheim, 
zum Kriegs-Minister und Geheimen-Rath gnädigst zu ernennen geruht. 
Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. ist der evangelische Pfarrer 
Fischer in Unterhausen, Dekanats Reutlingen, seinem Ansuchen gemäß, wegen 
hohen Alters in den Ruhestand verseht worden.
	        
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