Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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N 45. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 27. September 1842. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Zeit der beicheneffnungen und Beerdigungen. — 
Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departemente. Erlöschung des dem Schlosser Müller verliehenen Erfindungs- 
ratents auf eine Verrichtuns an Feuerspriten. 
Dienst-Erledigunge 
Widerruflich Saggelite Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Koönigliche Verordnung, 
betreffend die Zeit der Leichenöffnungen und Beerdigungen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Mit Bezug auf den Artikel 55 des Polizeistrafgesebes vom 2. Oktober 1839 
verordnen und verfügen Wir hinsichtlich der Zeit, zu welcher eine verstorbene Per- 
son geöffnet und beerdigt werden darf, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, 
wie folgt:
	        
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