Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

526 
ferner werden befoͤrdert: 
zum General-Major und Commandanten der vierten Infanterie-Brigade, der 
Oberst, Commandant des achten Regiments, v. Meisrimmel, 
zum Obersten und Commandanten des achten Regiments, der Oberst-Lieutenant, 
Bataillons-Commandant desselben Regiments, v. Imthurn, 
zum Oberst-Lieutenant im achten Regiment, der Major, Bataillons-Commandant 
des siebenten Regiments, v. Göß, 
zum Major und Bataillons-Commandanten im siebenten Regiment, der Haupt- 
mann des vierten Regiments, v. Reinhardtz 
zu Hauptleuten: 
der Ober-Lieutenant des zweiten Regiments, v. Malchus, bei dem vierten 
Regiment, 
der Ober-Lieutenant, Regiments-Adjutant des achten Regiments, Bischoff, bei 
dem sechsten Regiment. 
Durch höchste Entschließung vom 21. d. M. ist der Uebertragung der erledigten 
Stelle eines Ober-Postmeisters zu Tübingen an den Post-Rechnungs-Revisor Bienz 
zu Franbfurt a. M. die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Erlöschung des dem Schlosser Müller verliehenen Erfindungspatents auf eine Vorrichtung an 
Feuerspritzen. 
Da das dem Schlosser Christian Müller, von Güglingen, Oberamts Bracken- 
heim, unter dem 17. Januar 1838 verliehene zehnjährige Ersfindungspatent auf eine 
Vorrichtung an Feuerspriten (Reg. Blatt von 1838, S. 92) durch Verzichtleistung 
des Berechtigten erloschen ist; so wird dieses, nach Vorschrift des Art. 159 der 
revidirten allgemeinen Gewerbeordnung, öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 21. September 1842. Schlaper.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.