Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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:8) Des Kriegs -Departemente. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung der dießjährigen allgemeinen Conkurs-Prüfung für alle Bewerber um 
Offziers-Stellen. 
Es wird solche am 51. Oktober in Stuttgart beginnen. 
Zugelassen werden: 
1) die aus der ersten Elasse der Offiziers-Bildungs-Anstalt austretenden Zög- 
linge; 
2) die Regiments-Offiziers-Zöglinge; 
5) alle Landes-Söhne, welche sich der Erlernung der Kriegs-Wissenschaften 
gewidmet haben. « 
Letztere beide 2) u. 3) muͤssen jedoch, um zugelassen werden zu koͤnnen, durch 
einen Taufschein nachweisen, daß sie im Laufe des Kalenderjahres, in welchem sie 
zur Pruͤfung kommen, das zwanzigste Jahr zuruͤckgelegt und das zweiundzwanzigste 
noch nicht uͤberschritten haben; ferner muͤssen sie uͤber ihre bisherigen Studien und 
ihre sittliche Auffuͤhrung die genuͤgendsten Zeugnisse beibringen, und den Besitz der 
zur Offiziers-Ausrüstung erforderlichen Mittel und Zulagen nachweisen, indem ver- 
langt wird, daß jeder zum Offizier zu Ernennende bei den fußgehenden Waffen we- 
nigstens die erste vollständige Ausrüstung zu bestreiten, bei den reitenden Waffen 
aber nicht nur im Verhältniß des Mehraufwandes aus eigenen Mitteln sich auszu- 
rüsten vermöge, sondern auch eine monatliche Zulage von wenigstens 20 fl. erhalte. 
Die Gegenstände, in welchen geprüft wird, sind dieselben, welche während des 
ganzen Cursus in der Offiziers-Bildungs-Anstalt vorgetragen werden, und zwar: 
1) Anthropologie, Logik, philosophische Moral, Naturrecht. 
2) Mittlere und neuere Geschichte, mit besonderer Rücksicht auf die deutsche 
Geschichte, vaterländische Geschichte. 
5) Phyflkalische und politische Geographie; Statistik. 
4) Mathematik, und zwar: a) Arithmetik und Algebra; b) Geometrie, Stereo- 
metrie, ebene und sphärische Trigonometrie; c) mathematische Geographie; 
) Mechanik.
	        
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