Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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3) Die Bewerber um die in Folge der Pensionirung des Registrators Leinslier 
erledigte Registratorsstelle bei der Finanzkammer des Jaxtkreises, womit 
die Besoldung von 800 fl. verbunden wird, haben binnen vier Wochen bei der gedach- 
ten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
4) Bei der Regierung des Schwarzwaldkreises ist die Stelle eines 
Reoisors mit dem Normalgehalte zweiter Elasse von 300 fl. in Erledigung gekom- 
men. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei der gedach- 
ten Kreisregierung vorschriftmäáßig zu melden. 
5) Das an dem Gymnasium in Rottweil erledigte Professorat gewährt ein 
Einkommen von 1000 fl., worunter der Ertrag der Kaplanei zu Allerheiligen mit 
300 fl. eingerechnet ist. Der Professor hat 16 bis 13 Stunden in der lateinischen, 
griechischen und hebrdischen Sprache, ferner in der Religion und Moral Unterricht 
zu ertheilen und die auf der Kaplanei ruhenden Obliegenheiten zu erfüllen, insbe- 
sondere an den gottesdienstlichen Verrichtungen, gemeinschaftlich mit den übrigen 
geistlichen Lehrern der Anstalt, Theil zu nehmen. Die Bewerber haben sich binnen 
vier Wochen in vorschriftgemäßen Eingaben an den K. Studienrath zu wenden. 
Es wird beseht werden: 
6) die katholische Kaplanei in Altshausen, Oberamts und Dekanats Saul- 
gau, womit die gewöhnlichen Dienstobliegenheiten eines Kaplans verbunden sind, 
und welche an Besoldungen ein beständiges Einkommen von 555 fl. gewährt; es fehlt 
jedoch bei der beschränbten Kaplaneiwohnung derzeit die Gelegenheit zu Führung 
"„ eines eigenen Hauswesens. Die Bewerber um diese Kirchenstelle haben sich binnen 
vier Wochen vorschriftmäßig bel dem K. katholischen Kirchenrath zu melden.
	        
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