Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Anerkennung seiner bisherigen Dienstleistung, die silberne Civil-Verdienst-Medaille 
zu verleihen gnaͤdigst geruht. 
Stuttgart den 11. Oktober 1842. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Das Kirchspiel Murrhardt, für welches drei Kirchenstellen (die Stadt- 
pfarrers-, die Helfers= und eine ständige Gehülfen -Stelle) bestehen, umfaßt 6838 
Kirchengenossen, wovon 2835 in der Stadt und 4055 in 62 Filialien wohnen, unter 
welchen nur eines eine Kirche, zehen aber eigene Schulen haben. Der Stadtpfarrer 
hat die Vormittagspredigten an Sonn= und Festtagen zu halten, mit Ausnahme je 
des vierten Sonntags, an welchem er in dem Filial Fornsbach, das er ausschließ- 
lich als Pfarrer versteht, zu predigen und Kinderlehre zu halten hat. Ihm kommen 
serner zu: die Freitags-Kinderlehren, je die dritte Vorbereitungs= und Bußtags- 
Predigt, die Proclamationen, die Confirmation, der Besuch und Religions-Unterricht 
in der Schule zu Fornsbach und in den Mhdchenschulen der Stadt, die Oberauf- 
sicht über sämtliche Schulen des Kirchspiels und ihr Lehrerpersonal, die Berichter- 
stattung an die Behörden, die Fertigung der Pfarr-Relation, die Führung des Fa- 
milien= und Confirmanden-Registers, des Todtenbuchs und die Fertigung der Be- 
völkerungsliste. Nach Wochen wechseln zwischen dem Stadtpfarrer und dem Helfer 
die Taufen, Leichenpredigten und Copulationen; die in die Woche des Stadtpfarrers 
fallenden Taufen, Leichenpredigten und Copulationen von dem Filialbezirke Kieselhof 
und Grab jedoch kommen dem Pfarrvicar zu. Im Allgemeinen ist den Geistlichen 
zur Pflicht gemacht, in solchen Fällen, wo sich die Geschäfte häufen, namentlich wenn 
einer an einem Tage, an welchem die Anderen keine kirchlichen Verrichtungen haben, 
zwei Predigten zu halten hätte, einander gegenseitig zu unterstuͤtzen. Das Einkom- 
men der Scadtpfarrei ist auf 1033 fl. 46 kr. in Preisen des Sportelgesehes berech- 
net, worunter keine Zehentnußungen sind. Die Bewerber um diese Stelle haben sich 
nun vorschriftmäßig binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu 
melden.
	        
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