Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Maͤgerkingen, Dekanats Reut- 
lingen, welche 600 Kirchengenossen zaͤhlt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium zu melden. Das verwandelte Einkommen der Stelle ist, 
nach Abzug eines jährlichen Beitrags von 30 fl. in den geistlichen Besoldungsver- 
besserungs-Fonds, zu 955 fl. in Preisen des Sportelgesehes berechnet. 
5) Durch den Tod des Professors v. Clavel ist die Stelle eines Professors und 
Hauptlehrers an der polptechnischen Schule zu Stuttgart in Erledigung ge- 
kommen. Sie führt die Verpflichtung mit sich, in wöchentlich 17—18 Lehrstunden 
im geometrischen Zeichnen, im Planzeichnen, in der darstellenden Geometrie und in 
der Feuerungskunde Unterricht zu ertheilen und ist mit einem Gehalt von 1200 fl. 
verbunden. Die Bewerber um diese Stelle haben innerhalb zwei Monaten ihre Ein- 
gaben, mit genauer Angabe ihres Bildungsganges und ihrer persönlichen Verhält- 
nisse und unter Anschluß ihrer Zeugnisse, an den K. Studienrath einzureichen. 
4) An der polytechnischen Schule zu Stuttgart wird eine neue Haupt- 
lehrerstelle für praktische Mechanik errichtet. Mit derselben ist bei der Verpflichtung, 
in 18—20 wöchentlichen Stunden Unterricht in der Maschinenkunde, der mechanischen 
Technologie und dem Maschinenzeichnen zu ertheilen und die zu errichtende Maschi- 
nenwerkstätte zu leiten, ein Gehalt von 1200 fl. verbunden. Die Bewerber um diese 
Stelle haben innerhalb zwei Monaten ihre Eingaben, mit genauer Angabe ihres 
Bildungsganges und ihrer persönlichen Verhältnisse und unter Anschluß ihrer Zeug- 
nisse, bei dem K. Studienrath einzureichen. 
5) An dem Gymnasium zu Stuttgart sind zwei Lehrstellen für die franzö- 
sische Sprache zu besehen: 
a)die eine am oberen Gymnasium mit der Verpflichtung zu wöchentlich 12 Un- 
terrichtsstunden und einem jährlichen Gehalt von 900 fl. Der Lehrer ist in 
Hinsicht auf Titel, Rang und übrige Dienstverhältnisse den ordentlichen Pro- 
fessoren des oberen Gymnasiums gleich gestellt; 
b) die andere am mittleren Gymnastum mit der Verpflichtung zu wöchentlich 
18 Lehrstunden und einem Gehalte von 500 fl. Diese Stelle wird als eine 
Hauptlehrerstelle am mittleren Gymnasium betrachtet.
	        
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