Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

566 
Abschnitt II. 
  
  
kr. 
Uebertrag -44%% 24 
Abschn. I. Davon wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die 
B. I. II. . Staats-Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt 899,968 
und blieben auf den 50. Juni 1842 unberichtigt, welche von den 
Gläubigern nicht krhoben wurden, und sich baar in der Casse be- 
I fanden . ...... . . MADE-I 
— 94l,39224 
Wenn mit dem obigen ganzen Zinsenfonds von. 959,98758 
dieses Erforderniß verglichen wird, mit 941,592% 
so ergiebt sich in diesem Etatsjahre nicht nur kein Ueberschuß, sondern 
eine vom Käsungefent berichtigte Unzulänglichkeit des Zinsen- 
fonds vo .. 1)/404 fl. 26 kr. 
welche davon herrührt, dat die nach den Jins-Verfall-Terminen zu 
bezahlen gewesenen Stückzinse mehr betragen haben, als die Zins- 
Ersparnisse im Laufe des Jahres durch Capital-Ablbsungen vor 
den Zins-Verfall-Terminen und durch Abgang an älteren Zinsen. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.