Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Rathsstelle bei dem Criminal-Senate des 
K. Gerichtshofs in Ellwangen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. 
Ober-Tribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte, in der ersten Besoldungsblasse stehende Ober- 
amtsrichtersstelle in Schorndorf haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. 
Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
5) Nachdem von Seiner Königlichen Majestät für die Ausführung der 
Straf-Anstalten-Bauten im Justiz-Departement die Anstellung eines eigenen 
Beamten mit dem Titel und Rang eines Bau-Inspektors und einem jährlichen 
Gehalte von 8300 fl., neben den regulatiomäßigen Reise-Diäten, genehmigt worden 
ist; so werden diejenigen Bau-Verständigen, welche die Dienstprüfung im Fache des 
Hochbauwesens erstanden haben, und zu der gedachten Stelle Lust tragen, bei dem 
K. Straf-Anstalten= Collegium, unter Vorlegung der erforderlichen Urkunden über 
ihre seitherige Laufbahn, binnen drei Wochen sich zu melden, mit dem Bemerken 
aufgefordert, daß dem zu ernennenden Bau-Inspektor zunächst durch eine auf Staats- 
kosten zu unternehmende Reise Gelegenheit verschafft werden wird, mittelst Einsichts- 
nahme von den bed tendsten Gefängniß-Neubauten des Auslandes für dieses Fach 
der Baukunde noch besonders sich auszubilden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Akbtuarsstelle in Mergentheim 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
5) Die Bewerber um die bei dem Ministerium der auswärtigen An- 
gelegenheiten in Erledigung gekommene Sekretärsstelle, mit welcher etatsmäßig 
ein Gehalt von 1000 fl. verbunden ist, haben ihre dießfallsigen Meldungen bei dem 
gedachten Ministerium binnen drei Wochen einzureichen. Bei der Besehung jener 
Stelle wird vorzugsweise auf solche Bewerber Rücksicht genommen werden, welche 
bereits für den höheren Staatsdienst in einem der andern Departements für befähigt 
erklärt sind, und in solchem einige Zeit funktionirt haben, außerdem aber auch ge- 
nügende Kenntniß der französischen Sprache besißen, daher die Bewerber bei ihren 
Meldungen hierüber sich auszuweisen aufgefordert werden.
	        
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