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6) Durch den Tod des Oberamtsarztes Dr. Weber ist die Stelle eines Ober-
amtsarztes zu Tübingen, mit einem Gehalte von 400 fl. aus der Staatskasse
und von 100 fl. aus Koͤrperschaftskassen neben einer Pferdsration und dem gewoͤhn-
lichen doppelten Schreibmaterialien-Aversum, in Erledigung gekommen. Die Bewer-
ber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Schwarz-
waldkreises zu melden.
Es wird beseßt werden:
7) die mit Prchzeptoratsdiensten verbundene Johann-Caplanei in der Oberamts-
stadt Horb, welche an Gartengenuß, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen
und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 715 fl. gewährt, wozu
ungefahr 60 fl. jährlich an Schulgeldern kbommen. Die Bewerber haben sich binnen
vier Wochen vorschriftsmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden, und
sich auch über die im Lehrfache erstandene Dienstprüfung auszuweisen.
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Widerruflich angestellte Diener.
Vermoͤge hoͤchster Entschließung Seiner Koͤniglichen Majestaͤt vom
17. v. M. wurde, statt des zum statistisch topographischen Bureau versetzten Canzlei-
Assistenten Dederer, der Finanz-Referendaͤr Schnurrer zum Canzlei-Assistenten
bei dem Finanz-Ministerium ernannt.
Sodann wurde vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majse-
stät von demselben Tage auf die erledigte Controleurstelle bei dem Haupt= Zollamt
Cannstadt der Zoll-Verwalter Halder, von Göppingen, befördert, dagegen
die Zollverwaltersstelle zu Gôppingen, so wie die bisher damit verbundene
Stadtaccisersstelle, dem Hauptzollamts-Assistenten Ackerknecht in Cannsiadt über-
tragen, endlich
auf die hiedurch erledigte Assistentenstelle bei dem Hauptzollamt Cannstadt, der
quiescierte Hauptzollamts-Assistent Geper eingetheilt.