XXV
"o. W.
Benennung der Gegenstände.
Abgabensätze
Für
Maaßstab
der
Verzollung.
32
33
) Gemeine weiße.
c) Feine in Täfelchen, Kugeln, Aüch-
sen, Krügen, Töpfen u. s. w.
Spielkarten von jeder Gestalt
und Größe, in sofern sie in cinzel-
nen Vereinsstaaten zum Gebrauche
im Lande eingeführt werden dürfen,
und unter Berücksichtigung der be-
sonderen Stempel= und Kontrol=
Vorschriften . ..
Anmerk. Werden vorgleichen zumn Durch.
gange angemeldet, so wird die Durch-
gangsabgabe mit einem halben Thaler
oder 32 ½ Kreuzern vom Centner er-
hoben.
Steine:
a) Bruchsteine und behauene Steine
aller Art, Mühl-, grobe Schleif-
und Wecsteine, Tuhboine, Traß,
Ziegel= und Backsteine aller Art,
beim Transport zu Wasser, auch
beim Landtransport, wenn die
Steine nach einer #lage zum
Verschiffen bestimmt sind
b) Waaren aus Alabaster, Marmor
und Speckstein, ferner: unächte
Steine in Verbindung mit uned-
len Metallen, auch geschliffene
ächte und unächte Steine, Perlen
und Korallen ohne Fassung
Anmerk. zu a und b:
1) Große Marmorarbeiten (Statuen,
Büsten und dergleichen), Flinten-
steine, feine Schleif= und Wetzsteine,
auch Waaren aus Serpentinstein
zahlen die allgemeine Eingangs-
" "
abgabe.
2) Bruch= und behauene Bausteine beiD
der Einfuhr auf dem Bodensee frei.
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Schiffslast
37½ Centner
. 1 Centmer
14-Thaler - Fuß
(mit der Eintheilung
in zostel und 2asteh),
Eingang.
Biblr.
3
10
nach dem
des Thalers
Ausgang.
Sar *.1
p[ . MMiblr. 4##t#
Eing
#l.
24½-Gulden-Fupß,
ang.
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
nach dem
beim
Aus
fl.
zang. -
Pfund.
kr. kr.
3
15
(12)
5
17
17
"
17
15 in Kisten.
6 in Ballen.
16 in Kisten.
50
30
Jz . .
—.
30 . 16 in Fäffern u. Kisten.