Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

XXNII 
Vom, Centner. 
Tischlerhölzern (5ö. Anmerkung); Muschel= oder Schal- Au Gi) U12 
thieren aus der See (25. r.); getrockneten, geräucher- rT 
ten oder gesalzenen Fischen, Heringe ausgenommen; 
Salmiak, Spießglanz (Antimonium), Thran . . 55 
7) Von Mennige (5. d.); grünem Eisenvitriol (5. e.); (8) 
Mineralwasser in Flaschen und Krügen (5. 1.); rohem · 
Agatstein und großen Marmorarbeiten, als: Statuen, 
Böüsten, Kaminen . ....— 5 
8) Von Salz (25. t.), wenn solches darch r die · 
Häfen von Danzig, Memel und über Dillau 
eingeführt wird, zum Bedarf der Kniglich 
Polnischen Salzadministration unter Kon- 
trole der Königlich Preußischen Salzadmini- — — 
stration, von der Preußischen Last 3 Rthlr. 
  
  
  
  
9) Von Heringen (25. lt) 10 35 
Anmerk. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den burc die oermürbungen (8) 
ein= und über Neu-Berun ausgehenden Heringen erhoben. 
10) Von Weizen und andern unter Nr. 11. nicht besonders genannten Getrei- 
dearten, deßgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, 
Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingehend und durch die Häfen 
von Danzig und Memel, auch durch Elbing und Königsberg über Nillau 
ausgehend, vom Preußischen Scheffe. 5 Silbergr. 
11) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Srrömen ein- 
und über die vorgenannten Häfen ausgehend, vom Preußischen 
Scheffelie. .... 2 Eilbergr. 
II. Abschnittt. 
Von nachbenannnten Gegenstaͤnden, wenn sie 
A. durch die Odermuͤndungen oder uͤber die noͤrdliche Grenzlinie zwischen der 
Oder und dem Rhein, diesen Strom ausgenommen, eingehen und uͤber die 
Grenzlinie zwischen Neu-Verun in Schlesien und Schaͤrding am Thurm in 
  
  
 
	        
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