Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Beilage A. 
Begleitschein 
über ausländische Waaren, von welchen der Eingangszoll nicht erhoben ist. 
Der Schiffer N. N., wohnhaft zu N. N., meldete heute dem unterzeichneten 
Amte die in der angestempelten Deklaration No. vom ten 184 
verzeichnete Ladung ausländischer Waaren in dem von ihm geführten Schiffe, ge- 
nannt N. J., mit dem Begehren an, dieselbe auf das Hauptamt N. N., unter Be- 
Raumvoerschluß seines dazu vorschriftmäßig eingerich- 
Personal-Begleitung 
  
gleitschein-Kontrole und unter 
teten Fahrzeugs 
.— s —.— 
  
zur ordnungsmäßigen weiteren Behandlung abzufertigen. 
„das Schiff unter Raumoerschluß genommen 
Dlesem Begehren entsprechend, ist Personal-Begleitung angeordnet 
Der F. N. übernimmt aus diesem, von ihm verlangten Begleitscheine die Ver- 
pflichtung, die in der angestempelten Deklaration verzeichneten Waaren in der ange- 
gebenen Gattung und Menge mit gegenwärtigem Begleitscheine bis zum * 
134 . bei dem Hauptamte N. J. unverdndert, uuter Beobachtung der für den 
unter Schiffsverschluß 
Waarentransportrunter Personalbegleitung 
len Nebenflüssen bestehenden Vorschriften zur Revisson zu stellen oder stellen zu lassen, 
ingleichen für den Betrag des Elngangszolls von den gedachten Waaren, den in dem 
G. 15 der Vereinbarung wegen Behandlund des Gütertransports und der Waaren- 
abfertigungen auf dem Rhein und dessen Rebenflüssen enthaltenen Bestimmungen 
gemäß, zu haften. 
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch das Hauptamt N. N. be- 
scheinigt ist, daß jenen Obliegenheiten völlig genügt sevy. 
worden. 
auf dem Rheine und dessen conventlonel- 
Acceptations-Formel des Begleitschein-Ertrahenten. 
Ich übernehme diesen Begleitschein und mit demselben vorstehend angege- 
bene Bedingungen. 
Emmerich, den 
N. N. 
Königl. Preußisches Haupt-Zollamt. 
Emmerich, den
	        
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