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Sodann haben Höôchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M.
das erledigte Oberamt Weinsberg dem Regierungs-Assessor Zais in Ulm, und
das erledigte Oberamt Vaihingen dem Oberamtmann Mann in Münsingen,
seinem Ansuchen gemäß, gnäbigst übertragen.
Durch höchste Entschließung vom 5. d. M. ist die erledigte Stelle eines Hafen-
direbtors zu Friedrichshafen dem Ober-Inspektor des dortigen Hauptzollamts, Ritt-
meister v. Schäffer, gnädigst übertragen worden.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschliehung vom
7. d. M. für die erledigten Stellen rechtskundiger Collegial-Mitglieder bei der Fi-
nanzkammer des Jartkreises den Oberamtsgerichts-Abtuar Kurz in Hall, und
bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises den Oberamtsgerichts-Abtuar
Rümelin, von Ludwigsburg, als Finanz-Assessoren zu ernennen gnädigst geruht,
ferner
durch höchste Entschliehung von demselben Tage den Schüßen-Offlzier, Ober-
Lieutenant Schneider des zweiten Infanterie-Regiments, wegen Verwendung zu
andern. Dienstleistungen, jener Stelle gnädigst enthoben, und
an dessen Statt den Ober-Lieutenant Moriß v. Schmidt zum Schuͤhen - Offizier
im erwaͤhnten Regiment ernannt, wie auch
den Offiziers-Zögling dritter Elasse, Feldwebel Bechter im vierten Infanterie-
Regiment, zum Lieutenant im fünften Infanterie-Regiment gnädigst befördert.
II. Verfügungen der Departementé.
A) Des Justiz-Departements.
. « P DesJustiz Ministerium. ·
à VBetanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebũhren für das Recgirrunzs- Blast auf bas
Jahr 1845. «
Die mit dem Einzuge der Abonnements - Gebuͤhren für das Regierungs= Blatt
in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Postämter werden
hiedurch aufgefordert, diese Gebühren im Betrage von drei. Gulden für den gan-