Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Amtliche Vormerkungen 
über 
Diensthandlungen, welche in besonderen Fällen auf der Fahrt nach dem Bestim- 
mungsorte der Schiffsladung vorgenommen werden, unter Angabe der wich- 
tigeren Momente dieser Fälle, nämlich: 
1) in Fällen nothwendiger Leichterungen von Schiffen, welche unter Raumverschluß 
abgelassen worden sind: 
a) über die amtliche Lösung und Abnahme des Verschlusses; 
b) über den Umfang der Leichterung mit Hinweisung auf die der Deklaration 
beizufügenden Anmerkungen und über die Beaufsichtigung der Ueberladung; 
P) über die Zurückladung der Waaren aus den Leichterschiffen in das Hauptschiff 
und deren Beaufsichtigung; 
d) über die amtliche Wiederanlegung des Verschlusses; 
2) in Fällen nothwendiger Leichterungen von Schiffen, welche unter Personal-Be- 
gleitung abgelassen worden sind: 
a) über den Umfang der Leichterung wie 1.b. 
b) über die Zurückladung der Waaren wie l.o. 
5) in Fällen der Ueberladungen von Bord zu Bord oder von Leichterungen bei 
dem Uebertritt aus dem Rheine in den Main oder Reckar 
über die vorschriftsmäßigen Abfertigungen am Punkte der Ueberladung; 
4) in Fällen, wo zur Abwendung von Unglücksfällen, ohne vorgängige Anzeige bei 
einer Zollstelle, die Lofsung des Verschlusses vorgenommen wird oder sonst eine 
Verlehung des Verschlusses erfolgt 
über die erfolgte Revision, wenn eine solche Statt gefunden, und über die 
Wiederanlegung des Verschlusses mit Hinweisung auf die vorgeschrie- 
bene besondere amtliche Verhandlung. 
 
	        
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