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5. Des K. Studienrathe.
Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der lateinischen Schule in Rentlingen zu einem Lyceum.
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom
21. September d. J. ist die lateinische Schule in Reutlingen mit einer Lycealklasse
erweitert, und die Anstalt dadurch zu einem Lyceum erhoben worden, welches unter
der Leitung eines Rekrors steht, und dem K. Studienrath unmittelbar untergeord-
net ist. "
Indem dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird über die Einrichtung
der gedachten Anstalt Folgendes beigefägt:
Das Lpceum besteht aus vier Klassen, deren jede ihren eigenen Hauptlehrer hat.
Die Vorbereitung für dasselbe erhalten die Knaben in einer Elementarklasse
gemeinschaftlich mit den für die Realschule Bestimmten. In derselben erhalten
7—8jährige Knaben Unterricht in der Religion, der deutschen Sprache, der Arith-
metib und der Kalligraphie. Der Unterrichtsstunden sind 26 in der Woche.
In der ersten Klasse des Lyceums erhalten 8—10jährige Knaben Unterricht
in der Religion, in der deutschen und lateinischen Sprache, in der Arithmetik und
Kalligraphie, in wöochentlich 26 Stunden.
In der zweiten Klasse wird, gleichfalls in wöchentlich 26 Stunden, 10—12jäh-
rigen Schülern Unterricht in der Religion, in der deutschen, lateinischen und griechi-
schen Sprache, in der Arithmetik, Geschichte, Geographie und im Gesang ertheilt.
In der dritten Klasse wird Schülern vom 12—14 Jahre in wöchentlich 26
Stunden Religion, deutsche, lateinische und griechische Sprache, Arithmetik, Geschichte
und Geographie gelehrt, auch Unterricht im Gesang ertheilt. Die Anfangsgründe
der hebrdischen Sprache werden von dem Lehrer in Privatstunden gelehrt.
In der vierten (Lyceal) Klasse erhalten 14—16jährige Schüler theils beson-
deren, theils mit den Ober-Realschülern gemeinschaftlichen Unterricht, in wöchentlich
24 Stunden, in der Religion, in der deutschen, lateinischen, griechischen und fran-
zösischen Sprache, in der Geschichte, Geographie, Arithmetik und Geometrie; die