Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Saͤmtliche diesseitige Staats-Behoͤrden werden hievon zu ihrer Nachachtung mit 
dem Anfuͤgen in Kenntniß gesetzt, daß die voranstehende Vorschrift mit dem 1. Ja- 
nuar 1845 wechselseitig in Vollzug zu treten, sonach jede K. Staats-Behoͤrde von 
da an die Obliegenheit hat, das Badische und Wuͤrttembergische Postporto, welches 
auf einer von einer Großherzoglich Badischen Staats-Behoͤrde mit der zu 2. gedach- 
ten Bezeichnung ihr zugekommenen Brief= oder Fahrpost-Sendung haftet, an die 
Abgabs-Postanstalt zu entrichten. - 
Stuttgart den 17. November 1842. Schlayer. 
2. Des Rektoramts der Universität Tübingen. 
" Vertheilung der akademischen Preise. 
Die öffentliche Austheilung der akademischen Preise für das Jahr 181—42 
wurde heute auf die gewöhnliche feierliche Weise vorgenommen. 
Die evan9gelisch-theologische Fakultät erhielt in diesem Jahre 
keine Abhandlung über die wissenschaftliche Preisaufgabe. 
Der erste Predigerpreis wurde dem 
Heinrich Paret, von Herrenalb, 
und der zweite dem 
Wilhelm Sigmund Teuffel, von Ludwigsburg, 
beide Zöglinge des evangelischen Seminars, zu Theil. 
Zugleich erhielt 
C. J. F. Lechler, von Großbottwar, Zögling des evangelischen Seminars, 
einen dem Betrag des zweiten Predigerpreises gleichkommenden homiletischen 
Preis. 
Der erste katechetische Preis blieb dießmal unverliehen, 
wogegen der zweite dem so eben genannten 
Heinrich Paret, von Herrenalb, 
zuerkannt wurde. 
Bei der bkatholisch-theologischen Fakultät erhielt den wissen- 
schaftlichen Preis 
Johann Nepomuk Brischar, von Horb, Zögling des Wilhelmsstifts,
	        
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