Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

628 
KS. 19. 
Zu Art. 35 des Notariats-Sportel-Gesetzes. 
Nach Aufhebung der Sportel für Dispensations-Ertheilungen in nicht nament- 
lich ausgedrückten Fällen, welche bisher hauptsächlich noch bei Dispensationen von 
der Mittwochs-Hochzeit und von dem Verbot der Abhaltung einer feierlichen Hochzeit 
am Montag ihre Anwendung gefunden hatte, tritt zwar ein Sportel-Ansatz in 
anderen, als bei den in den Sportel-Tarifen ausgedrückten Dispensationsfällen nicht 
mehr ein; in Absicht auf das Erforderniß der Dispensationen selbst hat es jedoch 
bei den bestehenden Gesehen und Verordnungen sein Bewenden. 
  
Stuttgart den 5. December 183/2. 
Prieser. Herdegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.