Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

641 
W 60. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 23. December 1842. 
Inboa l#t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollzlehung der auf die Unterbringung 
von Confinirten in polizeilichen Beschäftigungs Anstalten sich beziehenden Artikel 26—30 den Polizei- 
Strafgesees vom 2. Obkober 1339. — Bekanntmachung, in Betreff der nach Art. 26—30 des Polizei- 
2. 
Strafgesehzes vom 2. Oktober 1859 zu errichtenden polizeilichen Beschäftigungs-Anstalten. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
r) Verfügung, belreffend die Vollziehung der auf die Unterbringung von Confinirten in polizeilichen 
Beschäftigungs-Anstalten sich beziehenden Artikel 26—50 des Polizei-Strafgesetzes vom 
2. Oktober 1839. 
In Beziehung auf die in Art. 26—50 des Polizei-Strafgesetzes vom 2. Okto- 
ber 1339 vorgesehene Unterbringung arbeitöfähiger Confinirten in polizeilichen Be- 
schäftigungs-Anstalten haben Seine Königliche Majestät rurch höchste Entschlie- 
ßung vom 8. d. M. die nachstehenden Bestimmungen gnäddigst genehmigr, welche 
biedurch zur Kenntnißnahme und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht werden.
	        
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