Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

61. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich —— 
  
Diensaag den 27. December 1842. 
n 5 uIrl 
Königliche Dekrete. Keine. 
Versügungen der Departements. Verkfügung, betreffend einige Abänderungen in der Dare der Arz- 
neimittel. tel Wit einer Beilage.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementéê. 
Des Departement“k des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend einige Abänderungen in der Tare der Arzneimittel ). (Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuesten periodischen Revision der Taxe der Arzneimittel wird in 
Gemäßheit K. Entschließung vom 21. d. M. Nachstehendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe gelten bis auf Weiteres 
die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamen-= 
ten-Tare vom 25. Juli 1851 (Reg. Blatt S. 505 ff.) und, so weit diese nicht 
Jiel und Maaß geben sollte, der älteren Tare vom Jahr 1755. 
Die Apoteker des Königreichs haben vom 1. Januar 1875 an sich hienach zu 
achten und die Behbrden über der Befolgung mit Ernst zu wachen. 
Stuttgart den 22. December 1842. Schlaper. 
  
*) Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedürfnisses der Apotheker mehr Abdrücke, 
als gewöhnlich, gemacht worden, und kann das Exemplar um den Preis von drei Kreuzern bei der Ex- 
bedition des Negierungs-Blattes abgelangt werden.
	        
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