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die erledigte katholische Pfarrei Roggenzell, Dekanats Wangen, dem Pfarrver-
verweser Woͤrz in Regglisweiler, Dekanats Wiblingen, gnaͤdigst uͤbertragen.
Am 21. Januar wurde der von dem Freiherrn v. Hornstein auf Orsenhausen und
Bußmannshausen erfolgten patronatischen Ernennung des Pfarrverwesers Stein-
bäuser zu Orsenhausen, auf die erledigte Pfarrstelle daselbst, die landesherrliche Be-
stätigung ertheilt. "
II. Verfügungen der Departementce.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Auszeichnung des Banquier Huber zu Honfleur durch Berleihung des Ordens der
Württembergischen Krone.
Der aus Iptingen, Oberamts Maulbronn, gebürtige Banquier Johannes Huber
zu Honfleur hat seit einer Reihe von Jahren durch wiederholte Schenkungen an ein-
zelne Einwohner, sowie durch gemeinnüßige Stiftungen zum Besten der Armen, der
Kirche und der Schule mit seltener Freigebigkeit seiner Heimathgemeinde mannigfache
Wohlthaten erwiesen. In Anerkennung dieser Verdienste haben Seine König-
liche Majestiát vermöge höchster Entschließung vom 19. d. M. dem Banquier Jo-
hannes Huber das Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone gnädigst
verliehen. Diese ehrende Auszeichnung treuer Anhänglichkeit an das Vaterland und
gemeinnütiger Wohlthätigkeit wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 20. Januar 1842. Schlaper.
b) Ernennung des Geheimen-Raths v. Gärttner zum lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kammer
der Stände des Königreichs.
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 26. d. M.
den Geheimen-Rath v. Gärttner zum lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kammer
der Stände des Königreichs gnädigst ernannt.
Stuttgart den 27. Januar 1342. Schlaper.