Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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5) die Stelle eines vierten Hauptlehrers, welcher in 26 — 28 wöchent- 
lichen Stunden in der Theorie der Musik, dem Gesange, dem Klavier= und Orgel- 
Spiel, der Violin und der Instrumentalmusik Unterricht zu ertheilen hat, mit wel- 
cher ein Gehalt von 680 fl. verbunden ist. 
Mit den drei lehgenannten Stellen ist keine Amtswohnung verbunden. 
Die Bewerber um eine dieser Stellen haben sich, unter genauer Angabe ihrer 
persônlichen Verhältnisse, ihrer Bildungslaufbahn, und unter Nachweis ihrer Be- 
fähigung innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium 
zu melden. 
6) Die für Porofessorate befähigten Bewerber um die erledigte oberste Lehrstelle 
an dem Lpceum in Ravensburg werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen 
bei dem K. Studienrath zu melden. Der Professor hat 14—16jährigen Schülern in 
wöchentlich 21—26 Stunden in der lateinischen und griechischen Sprache und den 
wissenschaftlichen Lehrgegenständen Unterricht zu ertheilen und die mit dieser Lehr- 
stelle verbundenen Stiftungsmessen zu lesen. Sein jährlicher Gehalt gewährt neben 
freier Wohnung eine Einnahme von 1000 fl.; dagegen hat er kein Classengeld anzu- 
sprechen. 
7) Durch die Ernennung des Dr. Krauß zum Oberamtsarzt in Tuͤbingen ist 
die Stelle eines Oberamtsarztes in Welzheim, mit welcher ein Gehalt von 
300 fl. aus der Staatskasse und von 150 fl. aus Koörperschaftskassen, neben einer 
Pferds-Ration und dem gewöhnlichen doppelten Schreib-Materialien -Aversum ver- 
bunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich inner- 
halb drei Wochen bei der K. Regierung des Jaxtkreises zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte Abtuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte 
Mergentheim haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ell- 
wangen zu melden. 
# * 
r— 
Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
19. d. M. sind die bisherigen provisorischen Assistenten Jäger bei dem Forstamte 
Zwiefalten und Stimpfle bei dem Forstamte Altensteig als Forstamts--Assfistenten 
gnädigst ernannt worden.
	        
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