Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte, in der zweiten Besoldungsklasse stehende 
Kameralamt Cannstadt haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Ne- 
ckarkreises vorschriftmaͤßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Schuͤtzingen, Dekanats Knittlin- 
gen, welche 840 Kirchengenossen zaͤhlt, und deren Einkommen in Preisen des Spor- 
telgesehes zu 801 fl. berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evange- 
lischen Consistorium zu melden. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommens-= 
theile ist eingeleitet, und wird für den neuen Geistlichen, auch ohne dessen Zustimmung, 
verbindlich. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ochsenbach, Dekanats Brackenheim, 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig 
zu melden. Dieselbe zählt 950 Kirchengenossen, wovon 214 in dem 1 Stunde ent- 
fernten Filial Spielberg, mit eigener Schule, aber ohne Kirche, wohnen. Das ver- 
wandelte Einkommen der Stelle berechnet sich zu 650 fl. 
Es werden wieder beseht werden: 
4) Die katholische Pfarrei Oberginsbach, Oberamts Künzelsau und Dekanate 
Ammrichshausen. Dieselbe hat 550 Pfarrgenossen, sämtlich im Pfarrdorf, und von 
eigenen Gütern, Zehenren, Grundgefällen und gestifteten Gebühren ein beständiges 
Einbommen von 1400 fl.; 
5) die katholische Pfarrei Wolpertsschwende, Oberamts und Dekanats Ra- 
vensburg, wozu 704 Pfarrgenossen im Pfarrort und in mehreren Weilern gehbren, 
und die, über Abzug eines zeitlichen Provisoriums, ein fires Einkommen aus eigenen 
Gütern, Zehenten, Besoldungen und gestifteten Gebühren rc. von 900 fl. gewährt. 
Der Pfarrer hat auch die Pastoration in dem nahe gelegenen Weiler Mochenwangen 
bis zur Erhebung der dortigen Kaplanei zu einer Pfarrei, zu besorgen; 
6) die katholische Pfarrei Unterböbingen, Oberamts und Dekanats Gmünd, 
mit 685 Pfarrgenossen und 705 fl. frirtem Einkommen von eigenen Gütern, Zehen- 
ten, Kapitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. 
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vor- 
schriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
7) Die Bewerber um eine Sekretärsstelle bei der Regierung des Schwarz-
	        
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