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vrückung der Amtssiegel zugleich ein Verwahrungemittel gegen die Fälschung der gedachten
Reiseurkunden liegt, so wird den Bezirks= und Orts-Polizeistellen hiedurch die Weisung er-
theilt, ihren amtlichen Einträgen in Reisepässe und Wanderbücher jedesmal einen Abdruck des
Amtssiegels beizufügen.
Die Bezirksstellen haben auf die Befolgung dieser Vorschrift von Seite der Schulthei-
senämter aufmerksam zu seyn.
Stuttgart den 24. Januar 1845. Schlaper.
) Bekanntmachung, die Amtssigille der Schultheißenämter betreffend.
Unter Beziehung auf die Ministerial-Verfügung vom heutigen Tage in Betreff der Bei-
drückung der Amtssiegel zu den dienstlichen Einträgen in Reisepässe und Wanderbücher, und
in Folge der gemachten Wahrnehmung, daß mehrere Schultheißenämter mit amtlichen Sie-
geln nicht versehen sind, werden die letzteren darauf aufmerksam gemacht, daß schultheißenamtliche
Sigille mit einer Pltte von hartem Messing, nach diesseitiger Vorschrift für den farbigten
Abdruck erhaben bearbeitet von den Graveurs W. Vasseur zu Stuttgart und W. Müller zu
Tübingen, das Stück mit eisernem Griff zu 1 fl. 40 kr., mit hölzernem Griff zu 1 fl. 50 kr.,
für welche Preise noch eine Büchse mit Blaufarbe beigegeben wird, bezogen werden können.
Im Falle der Beigabe eines vollständigen Druckapparats, bestehend in einer blechernen Büchse
mit Druckerschwärze und zwei gut gepolsterten Ballen erhöht sich der Preis um 24 Kreuzer.
Die Bestellung hat nach Maaßgabe der Normal-Vorschrift vom 2. December 1807 (Reß.
Blatt S. 601) durch Vermittlung des vorgesetzten Bezirks-Polizeiamts portofrei zu gescheben,
und die Versendungskosten sind von dem Besteller zu bestreiten.
Stuttgart den 24. Januar 1345. Schlayer.
4) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Gemeinde-Bezirkseintheilung.
Nachdem die Parzellen Nassach und Kurzach von ihrem bisherigen Verbande mit der
Gesamtgemeinde Gromu, Oberamts Marbach, getrennt, und zu einer selbstständigen Gemeinde
mit dem Sitze des Gemeindevorstands in Nassach vereinigt worden sind; so wird dieses
biemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 28. Jannar 1833. Schlaper.