Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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2. Des katholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung mehrerer Veränderungen in den Dekanats-Bezirken. 
In Folge des Gesetzes vom 6. Juli 1842, betreffend Veränderungen in der Begränzung 
der Oberamtsbezirke sind im Einverständniß mit dem bischöflichen Ordinariat und mit höherer 
Genehmigung vorerst folgende Veränderungen in den Dekanats-Bezirken vorgenommen wor- 
den, welche hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
1) Von dem Dekanats-Bezirk Ehingen ist die Pfarrei Alber weiler mit dem Filial 
Grafenwald dem Dekanats-Bezirk Biberach zugewiesen. 
2) Von dem Dekanatsbezirk Riedlingen geht die Pfarrei Braunenweiler mit 
ihren Filialien in den Dekanatsbezirk Saulgau über. 
5) Von dem Dekanats-Bezirk Tettnang werden die Pfarreien Thaldorf, Eggats- 
kirch, Bavenvorf und Oberzell mit ihren Filialien dem Dekanats-Bezirk 
Ravensburg zugewiesen. 
4) Von dem Dekanats-Bezirk Waldsee wird die Pfarrei Reichenbach mit den Fi- 
lialien Burgstock, Sattenbeuren, Ober= und Untereggatsweiler dem Dekanatsbezirk 
Saulgau, die Pfarrei Stafflangen mit ihren Filialien aber dem Dekanats- 
Bezirk Biberach zugetheilt. 
5) Von dem Dekanats-Bezirk Wangen gehen die Pfarreien Friesenhofen und 
Hinznang mit ihren Filialien in den Dekanats-Bezirk Leutkirch, die Pfarrei 
Eintbürnenberg aber in den Dekannts-Bezirk Waldsee über. 
Stuttgart den 20. Jannar 18565. Linden. 
5. Des Studienratbe. 
Termin für die Prüfung der Universitäts-Candidaten. 
Die nächste Prüfung der Universitäts-Candidaten wird am 21. und 22. März (Dienstag 
und Mittwoch), wozu nach Beschaffenheit der Umstände auch noch der 23. (Domnerstag) hin- 
zukommt, vorgenommen werden. Zu derselben sind Lioius, Tenophons Memorabilien, und 
Jakobs Attika mitzubringen.
	        
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