Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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7) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei der Stadtdirektion Stuttgart 
werden aufgefordert, binnen drei Wochen sich vorschriftsmäßig bei der Regierung des Neckar- 
kreifes zu melden. 
8) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Freudenstadt werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises 
zu melden. 
# 
. 
Widerruflich angestellter Diener. 
Dem Oberamts-Aktuar Raus er, von Freudenstadt, ist vermöge höchster Entschließung 
vom 1. d. M. die erbetene Entlassung von seinem Amte gnädigst ertheilt worden.
	        
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