Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Ferner haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung von demselben Tage 
den Revierförster Sitzler zu Comburg, seinem Ansuchen gemäß, wegen hohen Alters in den 
Ruhestand versetzt, und 
auf die hiedurch in Erledigung gekommene Revierförstersstelle zu Comburg den Revier- 
förster Lang, von Sittenhardt, Forstamts Comburg, welcher zugleich die Flößerei auf dem 
Kocher zu beaufsichtigen hat, gnädigst befördert. 
Der von dem Grafen v. Rechberg zu der Caplanei Donzvorf präsentirte Priester Lo- 
renz Riehle, von Weil der Stadt, hat unter dem 7. d. M. die landesherrliche Bestätigung 
erhalten. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementê. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Napp seinen Wohnsitz von Stuttgart nach Ulm verlegt hat; 
so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 6. Februar 1845. Prieser. 
8) Des Departements des Innern. 
I1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Festsetzung der Ertraposttare. 
Durch höchste Entschließung vom 8. d. M. ist die Ertraposttare für den Zeitraum vom 
1. März 1875 bis letzten Februar 1854 auf 1 fl. 56 kr. für ein Pferd und eine Station 
festgesetzt worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 9. Februar 1845. Schlayer. 
b) Verleihung eines Erfindungopatents an den Uhrmacher Hipp auf neue Einrichtungen im Geh- 
und Schlagwerke von Thurm= und Regulir-Ubren. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 8. d. M. dem 
Uhrmacher Matthäus Hipp zu Reutlingen das nachgesuchte zehenjährige Erfindungspatent auf
	        
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