185
Senate zu Tũbingen, welchem die Praͤsentation zu der Stadtpfarrei zukommt, innerhalb drei
Wochen zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Benningen, Dekanats Ludwigsburg,
welche mit keinem Filial verbunden ist, 945 Kirchengenossen zählt und deren verwandeltes
Einkommen sich auf 895 fl. nach Preisen des Sportelgesetzes belauft, haben sich binnen vier
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ettlenschieß, Dekanats Ulm, welche
511 Kirchengenossen zählt und mit einem verwandelten Einkommen von 68“ fl. nach Preisen
des Sportelgesetzes versehen ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consi-
storium vorschriftmäßig zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Massenbach, Dekanats Brackenheim,
haben sich für dießmal bei dem evangelischen Confsstorium innerhalb vier Wochen vorschrift-
mäßig zu melden. Diese Parrei zählt 980 Kirchengenossen. Die Amtswohnung des Geist-
lichen ist in gegemwärtiger Ermanglung eines eigenen Pfarrhauses, so weit es das unentbebr-
liche Bedürfniß erfordert, vorsorglich im gutsherrlichen Schlosse daselbst angewiesen. Das zum
Theil in Güter= und Zehentgenuß bestehende Einkommen ist auf 625 fl. in Preisen des Spor-
telgesetzes berechnet; der anzustellende Pfarrer muß aber jederzeit eine Verwandlung, welche
von der Oberkirchenbehörde gut geheißen wird, als wirksam auch während seiner Dienstzeit,
anerkennen und sich allen Anordnungen unterwerfen, welche etwa beschlossen werden sollten,
umqsichere Anhaltspunkte für eine künftige Verwandlung zu gewinnen.
8) Die katholische Pfarrei Hoßkirch, Oberamts Saulgau, wird wieder besetzt werden.
Dieselbe hat à84 Pfarrgenossen, und gewährt an eigenen Gütern, Zebenten, Grundgefällen,
Kapitalzinsen, Besoldungen und Gebühren, nach Abrechnung einer Provisoriumsschuld von
jährlich 150 fl. nebst abnehmenden Zinsen, ein beständiges Einkommen von 1 05 fl. Die
Bewerber um diese Kirchenstelle haben sich binnen vier Wochen bei dem katbolischen Kirchen-
rath zu melden.
5) Durch den Tod des Reallehrers Roller in Schorndorf ist die Lehrstelle an der
dortigen Realschule in Erledigung gekommen. Mit derselben ist die Obliegenheit zu 28 wö-
chentlichen Unterrichtsstunden in den gewöhnlichen Realfächern, sewie zur Theilnahme am Un-
terricht in der sonntäglichen Handwerkerschule, und ein Gehalt von 600 fl., theils in Natura-
lien, theils in Geld, nebst 60 fl. für Hausmiethe verbunden. Die befähigten Bewerber um