Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu 
melden. 
10) Die Bewerber um die durch den Tod des Revierförsters Pfizenmaier erledigte in 
der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle zu Kaisersbach, Forstamts Lorch, 
haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jarkkreises vorschriftmäßig zu melden. 
11) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungeklasse stehende Revierförstersstelle 
zu Sittenhardt, Forstamts Cemburg, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkam= 
mer des Jartkreises vorschriftmäßig zu melden. 
12)) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assisten- 
ten bei dem K. Gerichtshofe des Neckarkreises haben sich innerhalb drei Wochen bei 
diesem Gerichtshofe zu melden. 
* 
Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 15. d. M. 
ist zum Cameralamtobuchhalter in Mergentheim der bisherige provisorische Buchhalter Heb- 
sacker daselbst ernannt, und 
unter dem 16. d. M. der Tagschreiber Stabel bei dem K. Gerichtehofe in Ulm auf 
sein Ansuchen in gleicher Eigenschaft zu dem K. Ober-Tribunal versetzt worden. 
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Berichtigung. 
In der Nummer 9 ded Regierungs-Blatts vom 15. Februar 1843, Seite 156 ist in der Anmerkung 1) hatt 
wein Unterschied werde gemacht werden,“ zu lesen: „ein Unterschied nicht werde gemacht werden. S. 161, vinie 2 
von unten ist statt „Wasserzollstraßen“ zu lesen: „Wasserzollstrafen.“
	        
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