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Da nun vermoͤge der genehmigten Neckarschifffahrts-Ordnung vom 1. Juli 1842 (Reg.
Blatt von 1845, S. 147) vasjenige, was für den Main gilt, auch auf die Ueberladungen
von Bord zu Bord beim Uebergange aus dem Rhein in den Neckar Anwendung findet, und
Solches von den Zollvereins-Regierungen als Nachtrag zu der gedachten Vereinbarung aner-
kannt worden ist; so wird dieß hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. Februar 1845. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erlevigte Assessorsstelle in dem Criminal -Senate des K.
Gerichtshofs in Eßlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-
Tribunal zu melden.
2) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Assessorsstelle bei dem Criminal-
Senate des K. Gerichtshofs in Tübingen haben sich innerhalb drei Wochen bei vem
K. Ober-Tribunal zu melden.
5) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamterichterstelle
in Neckarsulm haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu
melden.
4) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Oberamt Marbach
baben sich innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Reckarkreises vorschriftmäßig zu
melden.
5) Die Bewerber um vie erlevigte Stelle eines Registrators des Minister ium des
Kirchen= und Schulwesens mit einem Gehalt von 1000 fl. werden aufgefordert, sich
binnen drei Wochen bei dem Ministerium des Innern vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Münster, Dekanats Cannstadt, welche
616 Kicchengenossen zählt und mit einem zu 690 fl. berechneten jährlichen, noch nicht verwan-
delten Einkommen verhunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
7) Die erledigte katholische Pfarrstelle in Schörzingen, Oberamts und Dekanats
Spaichingen, wird wieder besetzt werden. Die Pfarrei begreift das Pfarrdorf samt zwei Höfen,
zusammen 1044 Pfarrgenossen. Ihr Einkommen belauft sich an Zehenten, Güterertrag und