Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. haben Höchstdieselben den Revier- 
förster Hahn zu Mönsheim, Forstamts Leonberg, seinem Ansuchen gemäß, wegen hohen Al- 
ters in den Pensfonsstand zu versetzen, sodann 
durch höchste Entschließung vom 1. d. M. die erlevigte Stelle eines Oberamts-Arztes 
zu Welzheim dem Unteramts-Arzte Dr. Staudenmaier in Läwenstein, Oberamts 
Weinsberg, und 
die erledigte Hauptlehrstelle an dem oberen Gymnastum in Stuttgart dem Poofessor 
Donner an dem Gymnastum in Ellwangen zu übertragen, 
den bisherigen provisorischen Lehrer der deutschen Sprache und Literatur an dem oberen 
Gymnasi ĩum in Stuttgart, Schott, zum ordentlichen Professor an dieser Anstalt zu ernennen, 
den Margaretha-Caplan Werfer in Neuhausen, Dekanats Stuttgart, auf die St. Lo- 
renz-Johann-Caplanei daselbst zu befördern, ferner 
vermäge höchsten Dekrets vom 2. d. M. das Amts-Notariat Schwenningen, Oberamts 
Rottweil, dem Gerichts-Notariats-Assistenten Remppis in Calw, und 
das Amts-Notariat Dettingen, Oberamts Urach, dem Güterbuchs-Commissär Wullen 
in Köngen, Oberamts Eßlingen, zu übertragen gnädigst geruht. 
Vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. ist der von dem Fürsten Erbland-Post- 
meister beabsichtigten Uebertragung des Relais-Posthaltereidienstes zu Groß-Oerlach, Oberamts 
Backnang, an den Gastwirth Johannes Kübler daselbst, unter Enthebung der Wittwe Wen- 
zel von diesem Dienste, die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Depatements. 
1. Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Festfetzung der, von vermöglichen Festungs-Strafgefangenen und Festungs- 
Arrestanten zu leistenden Unterhaltungs-Beiträge. 
Unter Aufhebung der Justiz-Ministerial= Verfügung vom 14. Februar 1329 in Betreff 
des Ersatzes der Unterhaltungskosten bemittelter und der Unterbringung unbemittelter Festungs- 
Strafgefangenen (Reg.Blatt S. 71) wird wegen Festsetzung der, von den vermöglichen Fe- 
stungs-Strafgefangenen und Festungs-Arrestanten zu leistenden Unterhaltungs-Beiträge Nach- 
stehendes verfügt:
	        
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