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B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verleihung der goldenen Civil-Verdienst-Medaille an den Schultheißen Schwaderer und den
Stadtpfleger Hauser.
Seine Königliche Majestät haben aus Anlaß der Visitation des Oberamts Mar-
bach vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. dem Schultheißen Schwaderer in Burg-
stall, so wie dem Stadtpfleger Hauser zu Marbach, in gnädigster Anerkennung ihrer Ver-
dienste um ihre Gemeinden, je die goldene Civil-Verdienst-Medaille gnädigst zu verleihen geruht.
Stuttgart den 17. Februar 1845. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
Bekanntmachung, betreffend die definitive Abtheilung des vormaligen evangelischen Dekanats-Bezirks
Biberach in die Dekanats-Bezirke Navensburg und Biberach.
Vermäöge Höchster Entschließung vom 15. Februar d. J. ist die definitive Abtheilung des
bis jetzt provisorisch in zwei Sprengel getrennten vormaligen Dekanats-Bezirks Biberach in
den Dekanats-Bezirk Ravensburg mit den Orten Ravensburg, Weingarten, Friedrichshafen,
Isny und Leutkirch, und in den Dekanats-Bezirk Biberach mit den Orten Biberach, Ober-
bolzheim, Ersingen, Unterbalzheim, Wain und Attenweiler angeordnet worden.
Stuttgart den 21. Februar 1845. Seeger.
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die bei dem Verkehr zwischen den Zoll-Vereinsstaaten stattfindenden
Uebergangssteuern.
In der durch vie Verfügung vom 23. December 1851 (Reg. Blatt S. 573) bekannt
gemachten Uebersicht der bei dem Verkehr zwischen den Vereinsstaaten stattfindenden Ueber-
gangssteuern sind inzwischen einige Aenderungen eingetreten. Indem man, daher die richtig
gestellte Uebersicht nachstehend zur allgemeinen Kenntnit bringt, wird zu Ziff. 3 der gedachten
Verfügung zur Nachachtung für die betreffenden Behörden bemerkt, daß die Bestimmungen
des Zolleartels vom 11. Mai 1853 (Reg. Blatt S.551) auch auf die in den einzelnen Ver-
einsstaaten zu erhebenden Uebergangssteuern Anwendung finden. (Vergl. Art. 5 des Cartels.)
Stuttgart den . März 1843. Herdegen.