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Eine [Vorlesung über die national ökonomischen Zustände Deutsch-
lanvds in drei noch zu bestimmenden Stunden Prof. Dr. Schüz.
Politik in fünf noch zu bestimmenden Nachmittagsstunden Prof. Dr. R. v. Mohl.
Verfassungs= und Verwaltungsrecht der Gemeinden und Amtekörperschaf-
ten Württembergs dreimal wöchentlich von 5—6 Uhr am Dienstag, Mittwoch und Freitag,
Prof. Dr. Hoffmann.
System der württembergischen Finanzgesetzgebung (Fzweiter Theil,
Steuer= und Rechnungswesen) nebst praktischen Uebungen, fünfmal wöchentlich von 11—12
Uhr, Prof. Dr. Hoffmann.
K. Uebungen in Künsten.
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Hermann.
Musikdirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik.
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von den Zeichnungslehrern
Helwig und Leibniz gemeinschaftlich Donnerstags von 8 — 12 Uhr und in zwei weitern
noch zu bestimmenden Stunden geleitet werden. Beide sind zur Ertheilung von Privat-Un-
terricht im Zeichnen und Malen bereit.
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die Aussicht
über die öffentlichen Fechtübungen.
Tanzen lebrt Tanzmeister Beck.
Das Ende der Osterferien ist auf den 26. April festgesetzt; den 27. April wird die Er-
öffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die Haupt-
vorlesungen werden am 28. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der
K. Verordnung vom 26. December 185 (Reg.Blatt vom Jahr 1855, S. 17) ohne beson-
deren Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum Zwecke für diese hat sich jeder
neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatriku-
lations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen.
Tübingen den 2. März 1855. Hepp.