Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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der Canzlei-Assistent Hopf zum Revisor, und der Canzlei-Assistent Klaiber zum 
Registrator bei der Zolldirektion befördert worden. 
Ferner haben Höchstdieselben vermäöge böchster Entschließung vom 29. v. M. die 
bei der Regierung des Jartkreises erledigte Rathsstelle dem bei dieser Regierung angestellten 
Assessor Rümelin gnädigst übertragen. 
Der von dem Freiherrn v. Raßler auf Weitenburg zu der erledigten Marrei Borstingen 
patronatisch ernannte Pfarrverweser Joseph Monninger vaselbst, hat heute die landesherr- 
liche Bestätigung erhalten. 
11. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Streichung des Rechts-Consulenten v. Tautphöus zu Mergentheim 
aus der Liste der öffentlichen Rechts-Auwälte. 
Nachdem der Rechts-Consulent r. Tautphöus zu Mergentheim, in Folge einer wegen 
Verdachts von Unterschlagungen und anderen Verbrechen gegen ihn eingeleiteten Untersuchung 
im Juni v. J. entwichen ist, und auf die ergangene öffentliche Aufforderung zur Rückkehr 
seither sich nicht gestellt hat, auch bis jetzt erfolglos mit Steckbriefen verfolgt worden ist; so 
hat man renselben, vorbehältlich des im Falle seiner Habhaftwerdung weiter gegen ihn ein- 
zuleitenden Verfahrens, aus der Liste der öffentlichen Rechts-Anwälte gestrichen; was hiemit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 27. März 1343. Pricser. 
8) Des Derxartements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Auczeichnung eines verdienten Ortovorstehere. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vem 22. d. M. 
dem Schultheißen Lägler in Weiler, Oberamts Brackenheim, in gnädigster Anerkennung
	        
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