Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das in zweiter Besoldungsklasse stehende Oberamt Backnang 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Neckar- 
kreises zu melden. 
2) Die Bewerber um eine bei der Regierung des Donaukreises zu besetzende 
Assessorsstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei jener Stelle zu melden. 
5) Die Bewerber um die Stelle eines Oberamtoarztes zu Horb, mit welcher ein Ge- 
halt von 550 fl. aus der Staatskasse und von 100 fl. aus Körperschaftskass en neben einer 
Merdsration und dem gewöhnlichen doppelten Schreib Aversum verbunden ist, haben 
innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung ves Schwarzwaldkreises sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die bei dem Steuer-Collegium erledigte Rewvisorsstelle, mit 
welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei dem gedach- 
ten Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Amtsnotariat Nusplingen, 
Oberamts Spaichingen, mit welchem ein Gehalt von 500 fl. verbunden ist, haben sich inner- 
halb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshof in Ulm erledigte Kanzlistenstelle, 
mit welcher vorerst ein Gehalt von 550 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem gedachten Gerichtshofe zu melden. 
7) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Leutkirch werden aufgefor- 
vert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei ver Regierung des Donaukreises zu melden. 
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Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge böchster Entschließung vom 3. d. M. wurde dem Obecmts-Aktuar Greiner 
in Leutkirch die erbetene Dienstentlassung ertheilt. 
Berichtigung. 
In der Numer 9 des Reg. Blatts vom 15. Februar 1843, Seite 169, Art. 59, Lenie 1 ist Katt „als Schwefel, 
Salpeter, Salzsäure,“ zu lesen: „als Schwesel= Salpeler-Salz-Säure, 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrin.
	        
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