Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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17. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Deonnerstag den 13. Upril 1843. 
  
nhalt. · 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Auclegung und Anwendung der organischen Gesetze vom 31. 
December 1818, IV. #. 152 und vom 22. September 1819, §. 13, III. und §. 28 binsichtlich der Appella- 
bilität im Verhältnisse der verschiedenen Instanzen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departementao. Bekanntmachung, betressend das Ergebniß ver ersten theologlschen 
Dienstpprüfung. — Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge. — Bekannt- 
machung, betreffend die Jahres- (September-) Preise für technische und landwirthschaftliche Erfindungen und 
Leistungen. — Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer ersten höheren Dienstprüfung #m Finanzfache. 
Dienst-Erledigungen. 
— — 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
betreffend die Auslegung und Anwendung der organischen Gesetze vom 31. Dezember 1818, IV. 
# 152, und vom 22. September 1819, §. 13, III., und §. 28 binsichtlich der Appella- 
bilität im Verhältnisse der verschiedenen Instanzen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zu Beseitigung der Zweifel und Mißstände, welche bei ver Auslegung und Anwendung 
der organischen Gesetze vom 31. Dezember 1818, IV. K. 152 und vom 22. September 1819, 
. 15, III., und K. 28 hinsschtlich ver Appellabilität im Verhältnisse der verschiedenen Instan- 
zen sich ergeben haben, verordnen und verfügen Wir, nach Anbörung Unseres Geheimen- 
Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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