Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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wandlung ver ungeeigneten Einkommenstheile jederzeit gefallen zu lassen hat, 829 fl. in Preisen 
des Sportelgesetzes beträgt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die neu errichtete katholische Pfarrei Unterdigisheim, Ober- 
amts Balingen und Dekanats Spaichingen, welche 461 Pfarrangehörige zählt und ein in 
eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren beste- 
bendes beständiges Einkommen von 70“ fl. gewährt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
K. katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) An dem Schullehrer= Seminar in Gmünd wird die neu errichtete Stelle eines 
wissenschaftlich gebildeten Hauptlehrers besetzt werden. Derselbe hat in 24— 26 wöchentlichen 
Lebrstunden in der Mathematik (Alebra, ebenen Geometrie) Geschichte und Erdbeschreibung, 
in der allgemeinen Erziehungs= und Unterrichtslehre auf der Grundlage der Anthropologie 
und Pfochologie, sodann erforderlichenfalls in der deutschen Sprache, vereint mit Stylübungen, 
Unterricht zu ertheilen. Mit dieser Stelle ist ein Gehalt von 800 fl. verbunden. Die Be- 
werber haben sich unter genauer Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse und Nachweis ihrer 
Befähigung binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. 
7) In Ebingen, Oberamts Balingen, ist die Stelle eines Reallehrers in Erledigung 
gekommen. Mit derselben ist die Obliegenheit zu 29 wöchentlichen Unterrichtsstunden in der 
Realschule, und 2 Stunden in der sonntäglichen Handwerkerschule gegen einen firen Gehalt 
von 600 fl. nebst 50 fl. für Hausmisthe verbunden. Die befähigten Bewerber um diese 
Stelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
8) An der untern Abtheilung der Elementarschule zu Stuttgart wird die Stelle 
eines dritten Lehrers, welcher gegen einen Gehalt von 460 fl. wöchentlich zu 28 Unterrichts- 
stunden verpflichtet ist, besetzt werden. Die befähigten Bewerber um dieselbe haben sich binnen 
drei Wochen bei dem K. Soudienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die bei dem K. Steuer-Collegium erledigte Kanzlei-Asst= 
stentenstelle, mit welcher der Normalgehalt von 600 fl. verbunden ist, haben binnen vier 
Wochen bei dem Präsidium des Steuer-Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
10) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Waldsee erledigte Aktuarsstelle haben 
sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Donaukreises zu melden. 
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