Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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ist, abzüglich eines zu 200 fl. angeschlagenen bestrittenen Zehentantheils, dessen Genuß der 
Pfarrei nur auf die nächsten sechs Jahre vorläufig zugestanden worden ist, auf 1050 fl. 48 kr. 
berechnet. 
5) Die Bewerber um das erledigte Diakonat der 4051 evangelische Einwohner zählenden 
Stadt Sindelfingen, Dekanats Böblingen, mit welchem ein verwandeltes Einkommen 
von 746 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei vem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um eine bei dem Ministerium des Innern erledigte Sekretärs- 
stelle mit einem Gehalt von 1000 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschrift- 
mäßig bei dem Ministerium des Innern zu melden. 
7) Die Bewerber um die bei den Oberamtsgerichten Tübingen und Oehringen 
in Erledigung gekommenen Aktuarsstellen haben sich, und zwar diejenigen um die erstere bei 
dem K. Gerichtshof in Tübingen und viejenigen um die zweite bei dem K. Gerichtshof in 
Ellwangen innerhalb drei Wochen zu melden. 
8) Die zweite Lehrstelle an der untern Abtheilung der Elementarschule in Stuttgart, 
mit welcher die Obliegenheit zu 20—22 woöchentlichen Unterrichtsstunden und ein Einkommen 
von 450 fl. verbunden ist, wird definitiv besetzt werden. Die befähigten Bewerber um vie- 
selbe haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Stuvienrath vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um eine bei der Regierung des Neckarkreises erledigte 
Kanzlei-Asststentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei jener Collegialstelle 
vorschristmäßig zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Aktuarsstelle in Rottenburg werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei ver Regierung des Schwarzwald- 
kreises zu melden. 
* * 
* 
Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. wurde die erledigte Kanzlei-Assistenten- 
stelle bei der Regierung des Schwarzwaldkreises dem Oberamts-Aktuar Kern, von Rotten- 
burg, übertragen.
	        
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