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das Oberamt Freudenstadt dem bisherigen Verweser desselben, Regierungs= Sekretär
Süskind, definitiv gnädigst zu übertragen,
dem evangelischen Pfarrer Schwarz zu Botenheim, Dekanats Brackenheim, die nach-
gesuchte Dienstentlassung zu bewilligen, und
vermöge höchsten Dekrets vom 4. d. M. die Ferlevigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamts=
gerichte Tettnang dem Referendär erster Classe, Kapff von Mühlen, Oberamts Horb, zu
übertragen geruht. «
Ferner haben Höchstdieselben nach höchster Entschließung vom 8. d. M. gnädigst
verfügt:
ver Lieutenant Meisrimmel des achten Infanterie-Regiments, wird zum dritten,
der Lieutenant Vollmer der Garnisons-Compagnieen zum achten Infanterie-Regiment
versetzt, und
der aggregirte Lieutenant Geigisky der Garnisons-Compagnieen daselbst eingetheilt;
zu Lieutenants werden befördert:
der Guide erster Classe Dorn in seiner bisherigen Funktion,
der Feldwebel v. Abele des siebenten, in dem ersten Infanterie-Regiment.
Seine Königliche Masestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 9. d. M.
dem Geheimen-Sekretär Gros den Titel eines Ober-Justizraths zu verleihen,
die erledigte evangelische Pfarrei Meimsheim, Dekanats Brackenheim, dem Prezeptor
Spengler in Vaihingen,
die erlevigte evangelische Pfarrei Haubersbronn, Dekanats Schornvorf, dem Pfarrer
Neuffer in Wiesenbach, Dekanats Blaufelden,
die erledigte erste evangelische Helfersstelle und die damit verbundene Lehrstelle an dem
Lpceum zu Ravensburg dem zweiten Helfer und Präzeptor Widmann an derselben Anstalt
zu übertragen, auch demselben den Titel und Rang eines Professors der achten Rangklasse zu
verleihen, und
das Rektorat an dem Gymnasium und der Realschule in Rottweil dem Poofessor
Ruckgaber daselbst zu übertragen gnädigst geruht.
Am 28. März wurde dem seitherigen Camerariats -Verweser Pfarrer Manz in Rotb,
das Camerariatamt im Landkapitel Leutkirch definitiv übertragen.
Dem von dem Grafen v. Maldeghem auf Niederstotzingen zu der erledigten Pfarrei
Lonthal, Dekanats Ulm, patronatisch nominirten Priester Alois Richter von Ellwangen,
wurde am 28. v. M. die landesherrliche Besttigung ertheilt.