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Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 15.b. M.
vden Sohn Höchst-Ihres ersten Adjutanten, General-Lieutenants v. Spitzemberg, Wil-
helm v. Spitzemberg, zum Lieutenant im ersten Infanterie-Regiment ernannt,
vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. die bei dem Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten erledigte Sekretärsstelle dem Justiz-Referendär erster Classe, Carl Abele von
Stuttgart, gnädigst zu übertragen geruht, «
vermoͤge boͤchsten Dekrets vom 17. d. M. auf das erledigte Oberamt Backnang den
Oberamtmann Lang in Oberndorf, seinem Ansuchen gemäß, in Gnaden versetzt,
die erledigte evangelische Stadtpfarrstelle zu Haiterbach, Dekanats Nagold, dem Pfarrer
Grötzinger in Pflummern, Dekanats Münsingen, und
die erledigte evangelische Pfarrei Kleinsachsenheim, Dekanats Vaihingen, dem Pfarrer
Elwert in Großsachsenheim, desselben Dekanats, gnädigst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchsten Dekrets vom 19. d. M. das
erledigte Amtsnotariat Nusplingen, Oberamts Spaichingen, dem Notariats -Candidaten Baß
von Fleinheim, Oberamts Heidenheim,
das erledigte Amtsnotariat Neuenstein, Oberamts Oehringen, dem Amtsnotar Rau in
Böhlerthann, Oberamts Ellwangen, und
das hiedurch in Erledigung gekommene Amtsnotariat Bühlerthann dem Notariats-Candi-
daten Schobert von Haiterbach, Oberamts Nagold, zu übertragen geruht.
Durch höchste Entschließung vom 22. d. M. haben Seine Königliche Majestät.
den aggregirten Obersten v. Kausler im General-Quartiermeisterstab, wegen fortdauernder
Krankbeit, in Ruhestand versetzt.
Der von dem Fürsten Erblandpostmeister beabsichtigten Uebertragung des Poststallmeisterei-
dienstes zu Heilbronn an den Falkenwirth Carl Schmalzigaug daselbst wurde am
17. d. M. die landesherrliche Genehmigung ertheilt.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Verleihung eines Einführungspatents an Ganther, #eemann u. Comp. zu Feldkirch auf Ver-
besserungen an der Wagenleitung und an den Leitrollen bei Baumwollspinn-Maschinen.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 3. d. M. den