Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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5) Die evangelische Garnisonspfarrei Hohenasberg, deren Einkommen auf 669 fl. 
nach Preisen des Sportelgesetzes, nebst Amtswohnung, berechnet ist, und welche 107 Kirchen- 
genossen zäblt, ist erledigt. Der PMarrer hat au Fest-, Sonn-, Feier= und Bußtagen zu 
Fpredigen und an jedem Sonntag und Freitag eine Kinderlehre zu halten. Neben der Seel- 
sorge für das Militär, der Schulaufsicht und dem Religions-Unterricht in der Garnisonsschule, 
bat sich derselbe den Strafgefangenen seiner Confession besonders durch katechetische Erbauungs- 
stunden zu widmen, wofür er jährlich die Summe von 100 fl. aus der K. Krlegskasse empfängt; 
auch denjenigen Söhnen der Gemeinde-Angehörigen, welche sich einem höheren Berufe widmen 
wollen, Unterricht in französischer und deutscher Sprache, in Matbematik, Geographie, Geschichte 
und Phstk in wöchentlichen 12 Stunden zu ertheilen, wofür ihm eine jährliche Belohnung 
von 50 fl. und 4 Klaftern Tannenholz zu Heitzung des in seiner Amtswohnung einzuräumen- 
den Unterrichtslocals von der K. Kriegskasse besonders ausgesetzt ist. Die Bewerber um diese 
Stelle haben sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Conssstorium vorschriftmäßig zu 
melden und hiebei auch ihre Befähigung zur Uebernahme des obigen Unterrichts nachzuweisen. 
6) Am Gymnasium zu Ebingen ist die Lehrstelle an ver zweiten Klasse der untern 
Abtheilung (für Schüler von 10 und 11 Jahren), womit bei einer Verpflichtung zu 28—50 
wöchentlichen Unterrichtsstunden eine Besoldung von 650 fl. und ein Antheil am Schulgeld 
(von ungefähr 30 fl.) verbunden ist, zu besetzen. Die Bewerber haben sich binnen drei Wo- 
chen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
7) An dem Lyceum in Ravensburg ist eine Lehrstelle, verbunden mit der Stelle 
eines zweiten Helfers bei der evangelischen Gemeinde, erledigt. Ihre Obliegenbeiten find 
einerseits: 22—25 öffentliche Lehrstunden in der deutschen und französischen Sprache, in der 
Arithmetik, Algebra und Geometrie, andererseits: ein Theil der Fest= und Feiertagspredigten, 
der Katechisationen an Sonntagen und in der Woche, sowie der Seelsorge für die eingepfarr- 
ten Evangelischen der Umgegend; auch ist der zweite Helfer Mitglied des Stiftungsraths und 
des Kirchenkonvents; das Einkommen der Stelle beträgt 846 fl. nebst Amtswohnung. Die 
für Lehr= und evangelische Kirchenämter befähigten Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Studienrath vorschriftmäßig zu melden. 
8) Mit dem 30. Juni d. J. wird die Stelle eines ärztlichen Gehülfen am Catharinen= 
Hospital zu Stuttgart erledigt. Die Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, innerhalb 
drei Wochen bei dem Ministerium des Innern sich zu melden. Sie wird einem inländischen 
Candidaten der Heilkunde, der wenigstens die erste medieinische Staatsprüfung mit Erfolg
	        
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